QS-Verfahren ambulante psychotherapeutische Versorgung

Die ambulante Psychotherapie wird künftig durch ein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung (QS) begleitet. Es wird ab 2025 zunächst in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt, bevor es bundesweit eingeführt wird.

Das Ziel der Qualitätssicherung (QS) ist es, die Krankenhäuser, Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen bei der Verbesserung der Behandlungsqualität nachhaltig zu unterstützen und damit bessere Behandlungsergebnisse und mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

In der Qualitätssicherung für ambulante psychotherapeutische Behandlungen geht es darum zu beurteilen, welche Qualität eine Psychotherapie z. B. hinsichtlich der Diagnosestellung, der Arbeit an Therapiezielen und der Beziehung zwischen Psychotherapeutin/Psychotherapeut und Patientin/Patient hatte, und wie erfolgreich die Psychotherapie im Ergebnis war.

Von dem neuen Verfahren betroffen sind alle ambulanten Einzeltherapien von erwachsenen Personen, die am 1. September 2024 oder später begonnen und am 1. Januar 2025 oder später beendet werden.

Für die Qualitätssicherung ambulanter psychotherapeutischer Behandlungen werden ab dem 1. Januar 2025 Daten von den psychotherapeutischen Praxen zu den ab dann beendeten Behandlungen erfasst. Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage der Vorgaben des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), ohne dass eine Einwilligung der Patientin oder des Patienten erforderlich ist.

Zudem werden ab dem 1. Januar 2025 schriftliche Befragungen von Patientinnen und Patienten nach einer abgeschlossenen Psychotherapie durchgeführt und statistisch ausgewertet.

Zuständig für die Patientinnenbefragung ist das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) (Homepage).

Ihre behandelnde Psychotherapeutin/Ihr behandelnder Psychotherapeut ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Adresse sowie die weiteren behandlungsspezifischen Daten an eine Stelle weiterzuleiten, die den Fragebogenversand durchführt (Versendestelle). Die anschließende Auswertung erfolgt ohne Patientenbezug (pseudonymisiert), sodass ich als Psychotherapeutin keine Informationen darüber bekomme, wie Sie als einzelne*r Patient*in geantwortet haben.

Die Teilnahme an der Patientinnenbefragung ist für Sie freiwillig. Es entstehen Ihnen keinerlei Nachteile, wenn Sie nicht teilnehmen möchten.

Ausführliche Informationen zum QS-Verfahrungen und zur Datenerhebung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in dieser Patienteninformation (PDF) zusammengestellt.

Bei Fragen rund um das QS-Verfahren können Sie sich ab dem 1. Januar 2025 an die Hotline 030-58 58 26 570 wenden oder eine E-Mail schreiben an: patientenbefragung-ambpt@iqtig.org